Jedes Bier weist aufgrund seines speziellen Entstehungsprozesses einen sortentypischen und eigenen Charakter auf. Maßgebend für die deutsche Bierqualität ist das:
Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516,
welches besagt, dass Bier nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf. Bei dem vorherrschenden Typ der untergärigen Biere wird Gerstenmalz, bei den obergärigen Bieren werden zusätzlich auch vermälztes Brauweizen
eingesetzt.